Wenn es die Behörden genehmigen, dann darf auch ein "Schrotthaufen" fliegen. So geschehen im Mai 2000 als eine Boeing 747-200 - durch eine US-Airline an eine chinesische Fluggesellschaft verchartert - auf einem sogenannten "Three Engine Ferry Flight" nach New York gebracht werden sollte. Aufgrund des Ausfalls eines weiteren Triebwerkes entschied sich der Pilot zu einer Notlandung in Frankfurt. Dort wurden zwei Triebwerke gewechselt und die Maschine erhielt nach sechs Wochen durch die Behörden ihre Freigabe zur Fortsetzung der Überführung in die USA. Diese Bilder wurden von der Task Force des Luftfahrt-Bundesamtes gemacht, jedoch eigentlich nicht ins Netz gestellt, wie das LBA mitteilte.
Quelle: LBA
Technorati Tags: Überführung, Boeing-747-200, Notlandung, Frankfurt, LBA, Luftfahrt-Bundesamt, Ferry-Flight
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2 Kommentare:
Tja, da sollte das LBA nachforschen wer die Bilder verbreitet hat. Hat das LBA keine Verpflichtung, wenigstens über solche Vorfälle zu informieren?
Nein, das LBA ist nicht zur Information verpflichtet.
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