Dienstag, November 06, 2007

Flüssigkeiten im Handgepäck - Was und wieviel?

Genau vor einem Jahr, am 06. November 2006, erliess die Europäische Kommission Regeln über das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck. Genau ein Jahr später sind viele Fluggäste immer noch unsicher darüber, ob und wieviel an Flüssigkeiten im Handgepäck wie transportiert werden darf.

Zunächst müssen wir mal "Flüssigkeiten" definieren. Flüssigkeiten im Sinne des Lufttransports nach EU sind:
  • Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup
  • Creme, Lotion und Öl
  • Parfüm
  • Spray
  • Gel, inklusive Haar- und Dusch-Gel
  • Inhalt von Druckbehältern, inklusive Rasierschaum, andere Schäume und Deodorants
  • Pasten, inklusive Zahnpasta
  • Gemische mit flüssigen und festen Bestandteilen
  • Mascara
  • andere Stoffe mit ähnlicher Konsistenz
Solche Flüssigkeiten gehören zunächst in Behälter von je maximal 100 Millilitern Fassungsvermögen. Diese müssen in einem wiederverschliessbaren durchsichtigen Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen aufbewahrt werden. Pro Passagier darf maximal ein solcher Plastikbeutel mitgeführt werden. Solche 1-Liter-Beutel mit Zipp-Verschluss gibt es im Einzelhandel zu kaufen.

Medizin und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) für den Bedarf an Bord während des Fluges dürfen ausserhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Sie werden jedoch bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ebenfalls kontrolliert und durchleuchtet.

Einkäufe in Duty-Free- und Travel-Value-Shops innerhalb der EU werden an der Kasse in transparenten und versiegelten Beuteln ausgehändigt. Der Kassenbeleg muss auf den Tag der Reise ausgestellt sein. Bitte sorgfältig aufbewahren. Solange der Beutel verschlossen und versiegelt bleibt, ist ein Umsteigen innerhalb der EU problemlos möglich.

Im Bordgepäck können Flüssigkeiten, wie gewohnt, transportiert werden.

Für die USA gelten Sonderregelungen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Reise auch am Abflughafen oder bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Bestimmungen.

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