Freitag, Juli 28, 2006

Konstanzer Urteil trifft Privatisierung der Deutschen Flugsicherung

Die Privatisierung der Deutschen Flugsicherung (DFS) droht mit dem heutigen Urteil des Landgerichts Konstanz endgültig zu kippen. In der Urteilsbegründung berief sich Richter Wilhelm Müller unter anderem auf die Verfassungswidrigkeit der Herauslösung der Flugsicherung aus den Pflichten des Bundes und auf darauf beruhende Bedenken von Bundespräsident Horst Köhler.

Mit diesem Urteil, sollte es Rechtskraft erlangen, hätte die Politik erneut eine schallende Ohrfeige erhalten. Das worst case Szenario der Privatisierung der Deutschen Flugsicherung wäre, dass Skyguide bei der DSF einsteigt. Was dann passieren kann, haben wir am 01. Juli 2002 gesehen. Hier stellt sich erneut eine grundsätzliche Frage. Wem dienen Politik und Staat eigentlich. Sich selbst oder ihren Bürgern. Letzteres sollten sie, im Moment jedoch tun sie das andere. Man spart an den falschen Stellen und treibt den Ausverkauf voran, sogar auf Kosten der Sicherheit. Denn, auch wenn der Staat 25,1 Prozent Sperrminorität behält, entgleiten ihm die Geschicke der DFS vollständig. Der Gesetzgeber könnte dann zwar weiterhin Vorschriften und Regelungen erlassen, was jedoch in Erwägung zwischen Profit und Sicherheit letztlich für interne Management-Entscheidungen getroffen werden, darauf hätte der Bund keinen Einfluss mehr.

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