Donnerstag, Juli 27, 2006

Konstanz: Deutschland haftet für seinen Luftraum

Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Konstanz macht allein die Bundesrepublik für die Flugzeugkatastrophe von Überlingen verantwortlich. Die Luftraumüberwachung grosser Teile Süddeutschlands durch Skyguide sei rechtswidrig und verstosse gegen das Grundgesetz. Eine wirksame Übertragung der hoheitlichen Aufgabe der Flugsicherung an die Schweiz habe nie stattgefunden. Die Richter - wie auch die BFU - sehen die Hauptschuld für das Unglück bei Skyguide. Wenn den russischen Piloten überhaupt ein Fehlverhalten vorzuwerfen wäre, würde dies hinter die Versäumnisse von Skyguide vollständig zurücktreten. Das letzte Wort im Streit Bashkirian Airlines gegen die Bundesrepublik wird wahrscheinlich der Bundesgerichtshof haben.

via Focus Online

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