Mittwoch, Juni 13, 2007

Tornado-Kampfjets schützten G-8-Privat-Party

Das Verteidigungsministerium bestätigte, dass im Mai und Juni 2007 Kampfflugzeuge der deutschen Luftwaffe im Rahmen des G-8-Gipfels zur Aufklärung von Veränderungen der Bodenbeschaffenheit und Manipulation von wichtigen Strassenabschnitten in verschiedenen Geländestreifen rund um Heiligendamm durch Vergleich von Bildmaterial eingesetzt wurden. Dies erfolgte auf Antrag des Organisationsstabes G8-Gipfel des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wie aus Beschwerden der Bevölkerung hervorgeht, wurde dabei auch das Protestcamp Reddelich im Tiefflug in der minimal zulässigen Höhe von 150 Metern überflogen. Das Innenministerium beruft sich auf Artikel 35 des Grundgesetzes und spricht von technischer Amtshilfe durch die Bundeswehr.

Ich bin entsetzt! Nicht etwa, weil ich dem Vorwand der öffentlichen Sicherheit durch militärische Tiefflügen zum Schutze von Privatpartys der Mächtigen dieser Welt gegen das Demonstrationsrecht die Glaubwürdigkeit abspreche. Oder weil ich den tiefen Überflug von grossen Menschenansammlungen durch Kampfjets für gefährlich und verantwortungslos halte. Ich erinnere an den 28. August 1988 in Ramstein. Auch nicht, wegen der unnütz hohen Kosten für den Steuerzahler. Polizeihubschrauber hätten es sicher auch getan.

Nein, ich hätte nur gerne die Gelegenheit genutzt, die von höchster Stelle verordnete Air Show mit der Kamera zu verfolgen. Also das nächste Mal bitte etwas mehr Transparenz im Vorfeld!

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3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich kann mich dieser Einschätzung nur nachhaltig anschliessen. Insbesondere scheinen hier einsatz-Offiziere und auch die beiden "Tornado"-Crews gegen die AIP-MIL verstossen zu haben (siehe dazu: http://etiennerheindahlen.wordpress.com/2007/06/13/tornado-einsatz-uber-anti-g-8-camp-verstos-gegen-militarisches-luftrecht )
In diesem Zusammenhang haben sich die seitens der Luftwaffe involvierten Soldaten wohl auch der Befehlsverweigerung (das militärische Luftrecht hat meines Wissens nach den Status von "stehenden Befehlen") bzw. ihrer Pflicht, unrichtige und gesetzwidrige Befehle und Weisungen nicht auszuführen, schuldig gemacht.

Frank Kerkau hat gesagt…

Ja. Grundsätzlich sind militärische Tiefflüge zwar bis zu einer Mindesthöhe von 500 Fuss (150 Meter) am Tage zulässig. Dem steht jedoch entgegen, dass "Zuschauer" nicht überflogen werden dürfen und horizontale Mindestabstände je nach Geschwindigkeit des Jets einzuhalten sind. Jetzt definiere man mal Zuschauer. So nach dem Motto: "Zuschauer sind nur dann Zuschauer, wenn sie geladen und willkommen sind.", geht's ja wohl nicht. Den Piloten und der Einsatzleitung würde ich jedoch nur bedingt einen Vorwurf machen. Hier sind meines Erachtens der Innenminister, der Verteidigungsminister und auch der Verkehrsminister als oberster Verantwortlicher für seine Lufträume gefragt.

Anonym hat gesagt…

Warum man wohl keine Hubschrauber einsetzen konnte? hatte man vielleicht Angst, ein langsameres Fluggerät könnte abgeschossen werden?

Da bleiben dann nicht viele Möglichkeiten:
Dummheit. Machtdemonstration. Provokation.