Fluggesellschaften haften für den Verlust des Reisegepäcks bis zu einer Höhe von 1.700 Euro. Jedoch muss der Passagier den Wert der verlorenen Gegenstände anhand von Kaufbelegen nachweisen können und auch die Fristen für die Meldung des Verlustes einhalten. In der Regel beträgt diese Frist sieben Tage.
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