Der Europäische Gerichthof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 30. Mai 2006 (pdf) die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA für nichtig erklärt und gibt damit einer Klage des Europäischen Parlaments und des Europäischen Datenschutzbeauftragten gegen den Rat der Europäischen Union, der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Grossbritannien und Nordirland statt.
Im November 2001 hatten die USA verfügt, dass Fluggesellschaften, welche Flüge in die und aus den USA durchführen oder deren Territorium überfliegen, den US-Behörden elektronischen Zugriff auf die Daten der Fluggäste (Passenger Name Records - PNR) gewähren müssen. Die Europäische Gemeinschaft hatte darauf am 28. Mai 2004 mit den USA ein Abkommen über die Verarbeitung und Übermittlung von Passagierdaten durch die in der EU ansässigen Fluggesellschaften an die US-Behörden unterzeichnet. Das Abkommen bleibt nach seiner Kündigung noch 90 Tage wirksam.
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