Um heraus zu finden, dass Bahn- und Luftverkehr zwei völlig verschiedene Dinge sind, braucht man eigentlich kein Gerichtsurteil, denn in der Luft gibt es keine Brückenpfeiler. Eigentlich, denn die Bahn sah das anders. Jetzt gab's vom EU-Gerichtshof eins auf die Mütze, wie RNZ Online berichtet. Man braucht sich nur einmal in Zeit und Geld die Differenz auszurechnen, wenn man von Rom nach Berlin gelangen möchte. Dabei zeigt sich aber ein verdammt grosser Unterschied, der beweist, dass Bahn und Flugzeug nicht beliebig austauschbar sind. ;)
Btw., der Artikel von RNZ Online ist nicht korrekt, denn AVGAS 100 LL ist ebenfalls Flugbenzin und das wird für die Privatfliegerei aber kräftig besteuert.
Technorati Tags: Luftverkehr, Bahn, EU, EuGH, EU-Gerichtshof, Kerosin, steuerfrei, AVGAS-100-LL, Flugbenzin, Urteil, Gerichtsurteil, Flugzeug, Berlin, Rom
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