Mittwoch, April 26, 2006

Codesharing: Fluggesellschaft haftet für verwirrende Angaben

Urteil: Kein Mitverschulden des Passagiers, wenn er sich am falschen Check-in-Schalter anstellt und den Start verpaßt

NEU-ISENBURG (pei). Wer seinen Flug verpaßt, weil er sich am falschen Check-in-Schalter angestellt hat, kann von der Airline die Kosten für sein Ersatzticket verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
mehr dazu...

via Ärzte Zeitung

Technorati Tags: , , ,

Keine Kommentare: