Urteil: Kein Mitverschulden des Passagiers, wenn er sich am falschen Check-in-Schalter anstellt und den Start verpaßt
NEU-ISENBURG (pei). Wer seinen Flug verpaßt, weil er sich am falschen Check-in-Schalter angestellt hat, kann von der Airline die Kosten für sein Ersatzticket verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
mehr dazu...
via Ärzte Zeitung
Technorati Tags: Urteil, Codesharing, Fluggesellschaft, Check-in-Schalter
NEU-ISENBURG (pei). Wer seinen Flug verpaßt, weil er sich am falschen Check-in-Schalter angestellt hat, kann von der Airline die Kosten für sein Ersatzticket verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
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