In meinem letzten Post zum Thema "Luftsicherheitsgesetz" habe ich die drei Punkte aufgezeigt, deren Kombination die Alternative zum Abschuss von Verkehrsflugzeugen darstellt. Oberst Bernhard Gertz, Vorsitzender des Deutschen Bundeswehrverbandes (DBwV) kommt in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse (PNP) für Punkt 3 zum selben Ergebnis. Er erklärt ausserdem, dass die Industrie ebenfalls über technische Lösungen nachdenke. Nun, wenn Bundeswehr, Industrie und meine Wenigkeit nach dem vernichtenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine Lösung des "Dilemmas" sehen, dann sollten Politik und Medien sich anschliessen und den Menschen erklären, dass eine Grundgesetzänderung nicht nötig ist. Dass niemand um sein Leben fürchten muss, wenn er ein Flugzeug besteigt. Des Weiteren stellt Oberst Gertz in dem Interview klar, dass selbst eine Änderung des Artikels 35 des Grundgesetzes nicht möglich ist, da der unveränderbare Artikel 1, nämlich die Unantastbarkeit der Menschenwürde, dem entgegenstünde. "Jede Verfassungsänderung mit dem Ziel, dies zu ändern, würde von Karlsruhe wieder kassiert werden. Das Grundrecht zum Schutz der Menschenwürde würde dem entgegenstehen." so Oberst Bernhard Gertz. Beruhigend zu wissen, dass unsere Militärs einen kühleren Kopf als unsere Politiker haben.
Foto: Luftwaffe.de
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