Europaischer Gerichtshof bestätigt die Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste
Der Europäische Gerichtshof hat die Klage des Internationalen Luftverkehrsverbandes IATA und des Dachverbandes der europäischen Billigfluglinien (ELFAA) abgewiesen. Damit stehen den Fluggästen bei Verspätungen Verpflegung und bei Bedarf die Bereitstellung einer Unterkunft zu. Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden hat der Fluggast Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. Werden Flüge kurzfristig gestrichen oder sind Flüge überbucht, entsteht zusätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz bis zu einer Höhe von EUR 600,00.
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