Fluggäste erhalten ihr Geld zurück, wenn der Flug seitens der Fluggesellschaft abgesagt wird. Das entschied jetzt das Amtsgericht Schöneberg in Berlin. Der Flug gilt auch dann als annulliert, wenn die Passagiere nach dem Boarding das Flugzeug ohne Hinweis auf Alternativflüge wieder verlassen und ihr Gepäck zurückerhalten. Des Weiteren kann der Fluggast auf Ausgleichszahlungen für daraus entstandene Verspätungen und Nutzung alternativer Transportmittel hoffen.
via Thüringer Allgemeine
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