Montag, Januar 30, 2006

Der Weg ins Cockpit: PPL(A) - CPL(A) - ATPL


Wie wird man eigentlich Pilot? Wie erfüllen Sie sich Ihren Wunsch nach einer Traumkarriere?

Ich könnte es mir ganz einfach machen und auf die vom Gesetzgeber erlassenen Regelungen, JAR-FCL 1 (Flugzeug) und JAR-FCL 2 (Hubschrauber) verweisen. Dort steht alles drin. Aber wer studiert schon gerne komplizierte Gesetzestexte? Deshalb hier vielleicht ein Auszug aus der JAR-FCL 1 (Flugzeug) für Bürger mit Hauptwohnsitz in einem JAA-Mitgliedsstaat als Beispiel.

Ganz nebenbei, Sie können Ihre Segelfliegerausbildung schon mit Vollendung des 14. Lebensjahres absolvieren.

Sie können Ihren Weg in das Cockpit einer Airline schon mit Vollendung des 16. Lebensjahres starten.

Die Ausbildungen, ob PPL(A), CPL(A)/IR oder ATPL kann jede dafür zugelassene Flugschule übernehmen. Sie können es sich selbst einrichten, ob Sie die Ausbildung schnell oder etwas langsamer durchziehen. Eine Pilotin, zum Beispiel, absolvierte innerhalb von nur zwei Monaten ihre Ausbildung zum Erwerb der PPL(A) an einer privaten Fliegerschule und baute auf dieser Lizenz ihre Ausbildung zum Erwerb der ATPL bei einer grossen deutschen Fluggesellschaft auf. Jetzt fliegt sie als Copilotin bei dieser Airline und wird in wenigen Jahren die Verantwortung des Kapitäns übernehmen. Die Fliegerei ist flexibel.

Hier ein kurzer Abriss über die möglichen Lizenzen, die nötigen Voraussetzungen, die Anforderungen zum Erlangen einer solchen und was Sie damit tun dürfen:

Grundvoraussetzungen

polizeiliches Führungszeugnis; keine Einträge

Auszug aus dem Zentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes, Flensburg; keine Einträge


Flugschüler

Vollendung des 16. Lebensjahres vor seinem ersten Alleinflug

Alleinflüge nur mit Flugauftrag eines Lehrbrechtigten (Fluglehrer)

Alleinflüge nur mit flugmedizinischem Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 oder 2 (Medical)

Alleinflüge nur mit Sprechfunkzeugnis mind. BZF II



Private Pilot License - PPL(A)

vor Beginn der praktischen Ausbildung Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmassnahmen am Unfallort,

Vollendung des 17. Lebensjahres,

gültiges flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 oder 2 (Medical),

Erfahrung von mindestens 45 Stunden als Pilot auf Flugzeugen, davon können 5 Stunden auf einem Flugsimulator absolviert sein,

Erleichterungen gibt es für Inhaber von Lizenzen zum Führen von Hubschrauber, Flugschrauber, Ultraleichthubschrauber, Segelflugzeugen, Motorsegler, Ultraleichtflugzeugen.

Flugausbildung durch mindestens 25 Flugstunden mit einem Lehrberechtigten und 10 Flugstunden Alleinflug unter Aufsicht durch einen Lehrberechtigten, darin 5 Stunden Überlandflug mit mindestens einem Flug von 150 NM (270 km) und Landung auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen.

Sprechfunkzeugnis BZF I oder II oder AZF

fakultativ:
Nachtflugqualifizierung durch mindestens 5 Flugstunden in der Nacht, davon 3 mit einem Lehrberechtigten, 1 Stunde Überlandflug und 5 Starts und Landungen

Der Inhaber der PPL(A) ist berechtigt, als Pilot oder Copilot auf Flugzeugen im nichtgewerbsmässigen Luftverkehr tätig zu sein.



Commercial Pilot License - CPL(A)

vor Beginn der praktischen Ausbildung Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe,

Vollendung des 18. Lebensjahres,

gültiges flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 (Medical),

Die Ausbildung kann modular (200 Flugstunden) oder durchgehend (150 Flugstunden) absolviert werden. Erleichterungen für PPL(H) sind möglich. Darin sind neben 100 Stunden (modular) bzw. 70 Stunden (durchgehend), 20 Stunden Überlandflug mit mindestens einem Flug von 300 NM (540 km) und Landung auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen enthalten.

Hinzu kommen 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, davon max. 5 Stunden Instrumentenbodenzeit.

Die Nachtflugausbildung mit 5 Stunden erfolgt analog PPL(A).

Sprechfunkzeugnis BZF I oder AZF

Der Inhaber der CPL(A) ist berechtigt, alle Rechte einer PPL(A) auszuüben, als Pilot oder Copilot auf Flugzeugen im nichtgewerbsmässigen und gewerbsmässigen Luftverkehr tätig zu sein.



Air Transport Pilot License - ATPL

vor Beginn der praktischen Ausbildung Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe,

Vollendung des 21. Lebensjahres,

gültiges flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 (Medical),

Sprechfunkzeugnis AZF

Eine detaillierte Beschreibung der ATPL-Ausbildung würde wahrscheinlich ein eigenes Blog erfordern, deshalb nur soviel:
Sie können sich in einer durchgehende Ausbildung während einer Zeitdauer zwischen 12 und 36 Monaten die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Tätigkeit als Copilot auf mehrmotorigen Flugzeugen mit zwei Piloten bei der gewerblichen Beförderung und zum Erwerb der CPL(A)/IR aneignen.

Erleichterungen für Inhaber von anderen Lizenzen sind möglich.

Fotos: Boeing und Cessna


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