Donnerstag, November 01, 2007

Überflugrechte: Lufthansa Cargo vs Russland vs Chicagoer Abkommen

Wer ist im Recht?

Wie RIA Novosti mitteilt, hätte Lufthansa Cargo einen vorläufigen und bis zum 27. Oktober 2007 befristeten Vertrag über zusätzliche Flüge über Astana, Kasachstan nach Südostasien nicht verlängert. Da nunmehr kein Vertrag mehr besteht hat Russland die Überflugrechte oder genauer die Transitrechte per 28. Oktober 2007 entzogen. Es also nur um einen abgelaufenen Vertrag. Warum Lufthansa Cargo den Vertrag bislang nicht verlängerte, ist offen. Sicher lässt sich jetzt zwischen beiden Parteien trefflich über die Bedingungen und Konditionen eines neuen Vertrags streiten. Gemäss Lufthansa Cargo gab es bislang noch keine Einigung. Also: Kein Vertrag, kein Überflug.

Was sagt das "Chicagoer Abkommen"?
Zur Erinnerung: Russland ist ein souveräner Staat. Wenn die sagen, wir wollen unsere eigenen Airlines schützen, dann können sie es tun. Die Convention on International Civil Aviation (Chicago 1944) in der neunten Fassung von 2006 sagt dazu im Aktikel 24 a):
"Aircraft on a flight to, from, or across the territory of another contracting State shall be admitted temporarily free of duty, subject to the customs regulations of the State. Fuel, lubricating oils, spare parts, regular equipment and aircraft stores on board an aircraft of a contracting State, on arrival in the territory of another contracting State and retained on board on leaving the territory of that State shall be exempt from customs duty, inspection fees or similar national or local duties and charges. This exemption shall not apply to any quantities or articles unloaded, except in accordance with the customs regulations of the State, which may require that they shall be kept under customs supervision."
Daraus lässt sich nicht herleiten, dass Rechte für kommerzielle regelmässige Transitflüge über das Territorium eines Staates zwingend frei von weiteren Gebühren als die der Flugsicherung gewährt werden müssen. Russland bewegt sich also im rechtlichen Rahmen, wenn es für Transitflüge über sein Territorium, die nicht durch das Chicagoer Abkommen gedeckt, also nicht nur vorübergehend sind, Gebühren verlangt. Wie hoch die sein müssen, ist Verhandlungssache.

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