Das WIPO Arbitration and Mediation Center hat eine Ryanair-Beschwerde und -Löschungsforderung bezüglich der Domain der Ryanair-kritischen Website www.ryanaircampaign.org abgewiesen. Begründung, der Inhaber handelt nicht mit schlechten Absichten gegen Ryanair und verfolgt keine kommerziellen Ziele.
Was ist passiert? Wenn einer eine (Flug-)Reise tut, dann kann er was erleben. Fliegt er mit Ryanair, dann kann es noch etwas dicker kommen. Ryanair bereinigt eigene Fehler auf Kosten ihrer Kunden, Gepäck wird für den Passagier kostenpflichtig auf andere Flüge verteilt und kommt verspätet. Bucht der Betroffene seinen Rückflug um, weil der Urlaub ohne Gepäck wenig Sinn macht, wirds richtig teuer. Selbst die Umbuchung auf einen bereits zurückgegebenen Billig-Flug kostet ein Vermögen, in dem Falle 160 Pfund. Macht der Kunde Ansprüche geltend, werden diese standardmässig abgewiesen.
So blieben nur noch der Guardian und die besagte Ryanair-kritische Website. Der Guardian hatte geholfen und Ryanair zahlte eine Entschädigung. Dass der irische Billig-Flieger keine Kritik verträgt, beweisen die Schreiben der Kanzlei "Howrey Simon Arnold & White" als Ryanair vertretende Anwälte. Das übliche "Blabla" setzt ein, Trademarkverletzung, illegale Inhalte und Verbreitung von Lügen über die Airline werden vorgeworfen. Der Wunsch nach Präzisierung der Kritikpunkte in Verbindung mit dem Versuch der Klärung bleibt unbeantwortet. Die WIPO hat dem Treiben nun ein Ende gesetzt. Die Website "Ryanair Campaign" bleibt vorerst "On Air" und in deren Forum wird die Liste der Kunden-Beschwerden über Ryanair immer länger.
Btw., wenn Ryanair noch kein Beschwerdemanagement hat, hier bietet sich eine einmalige Chance.
via Breaking News.ie
Technorati Tags: Ryanair, Airline, Fluggesellschaft, billig-fliegen, Billig-Airline, Low-Cost-Carrier, Kritik, Kunden, Beschwerde, Anwalt, Domain, Gepäck
Was ist passiert? Wenn einer eine (Flug-)Reise tut, dann kann er was erleben. Fliegt er mit Ryanair, dann kann es noch etwas dicker kommen. Ryanair bereinigt eigene Fehler auf Kosten ihrer Kunden, Gepäck wird für den Passagier kostenpflichtig auf andere Flüge verteilt und kommt verspätet. Bucht der Betroffene seinen Rückflug um, weil der Urlaub ohne Gepäck wenig Sinn macht, wirds richtig teuer. Selbst die Umbuchung auf einen bereits zurückgegebenen Billig-Flug kostet ein Vermögen, in dem Falle 160 Pfund. Macht der Kunde Ansprüche geltend, werden diese standardmässig abgewiesen.
So blieben nur noch der Guardian und die besagte Ryanair-kritische Website. Der Guardian hatte geholfen und Ryanair zahlte eine Entschädigung. Dass der irische Billig-Flieger keine Kritik verträgt, beweisen die Schreiben der Kanzlei "Howrey Simon Arnold & White" als Ryanair vertretende Anwälte. Das übliche "Blabla" setzt ein, Trademarkverletzung, illegale Inhalte und Verbreitung von Lügen über die Airline werden vorgeworfen. Der Wunsch nach Präzisierung der Kritikpunkte in Verbindung mit dem Versuch der Klärung bleibt unbeantwortet. Die WIPO hat dem Treiben nun ein Ende gesetzt. Die Website "Ryanair Campaign" bleibt vorerst "On Air" und in deren Forum wird die Liste der Kunden-Beschwerden über Ryanair immer länger.
Btw., wenn Ryanair noch kein Beschwerdemanagement hat, hier bietet sich eine einmalige Chance.
via Breaking News.ie
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