Egal ob Sie mit Ihrem Firmenjet viel oder wenig für Ihr Unternehmen unterwegs sind, das Finanzamt muss die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben akzeptieren. Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (6 K 16/05). Die Begründung: Der Jet bringe schwer messbare Vorteile, wie Flexibilität sowie Prestigegewinn bei Geschäftspartnern.
Ein Unternehmer hatte sich eine Cessna gekauft, war jedoch mit dem Jet nur selten für sein Unternehmen unterwegs. Das Finanzamt strich einen Grossteil der Ausgaben für den Flieger mit dem Hinweis: Jet-Charter wäre günstiger.
Vor dem Hintergrund, dass man zwei Euro verdienen muss, um einen Euro Steuern zu sparen und dass Flugzeuge sehr teuer sind, wenn sie nicht fliegen, würde ich als Unternehmer immer einen Air Charter Service vorziehen. Die Entscheidung des Finanzamtes ist vernünftig, die des Gerichts nicht nachvollziehbar. Denn der Aussenstehende sieht nicht, wer der Halter des Flugzeuges ist, sondern nur wer aussteigt, was genug an Prestige und Flexibilität ist.
via Handelsblatt
Technorati Tags: Business-Jet, Firmenjet, Steuerrecht, Jet-Charter, Air-Charter-Service
Ein Unternehmer hatte sich eine Cessna gekauft, war jedoch mit dem Jet nur selten für sein Unternehmen unterwegs. Das Finanzamt strich einen Grossteil der Ausgaben für den Flieger mit dem Hinweis: Jet-Charter wäre günstiger.
Vor dem Hintergrund, dass man zwei Euro verdienen muss, um einen Euro Steuern zu sparen und dass Flugzeuge sehr teuer sind, wenn sie nicht fliegen, würde ich als Unternehmer immer einen Air Charter Service vorziehen. Die Entscheidung des Finanzamtes ist vernünftig, die des Gerichts nicht nachvollziehbar. Denn der Aussenstehende sieht nicht, wer der Halter des Flugzeuges ist, sondern nur wer aussteigt, was genug an Prestige und Flexibilität ist.
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