Fluggesellschaften dürfen Fluggäste nicht von der Reise ausschliessen, obwohl sie ihre bei der Flugbuchung genutzte Kreditkarte nicht am Check-In vorweisen können. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main im Urteil von 27. Januar 2011 (Az. 2-24 O 142/10).
Eine Kundin der spanischen Fluggesellschaft Iberia hatte ihr Ticket im Internet gebucht und mit Kreditkarte bezahlt. Später tauschte die Bank die Karte aus Sicherheitsgründen aus. Daher konnte die Kundin ihre alte Kreditkarte beim Einchecken am Flughafen nicht vorzeigen und die Airline verweigerte ihr den Flug. Auch die Kreditkartenabrechung akzeptierten die Mitarbeiter der Fluggesellschaft nicht. Die Kundin musste gegen eine Gebühr in Höhe von 50 Euro auf eine zwei Tage später abfliegende Maschine umbuchen.
Die Frankfurter Richter verurteilten Iberia zu Schadenersatz. Auch eine in den Geschäftsbedingungen der Airline enthaltene Klausel, wonach Kunden, die mit Kredit- oder Debitkarte ihren Flug bezahlt haben, diesen nur antreten dürfen, wenn sie am Check-In-Schalter die entsprechende Karte vorzeigen können, erklärten die Richter für ungültig. Begründung des Urteils: Eine Kreditkarte sei ein Zahlungsmittel, aber keine für den Antritt eines Fluges notwendige Reiseunterlage.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.