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Mittwoch, Juni 07, 2006

Urteil: Auch Billig-Airlines haften bei Flugausfall

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschied, dass auch Billigflieger eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Fluggästen haben. Wenn ein Flug witterungsbedingt ausfällt, muss die Airline ihren Passagieren Hilfeleistung anbieten, andernfalls haben die Fluggäste Anspruch auf Schadensersatz.

via TAZ

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