Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschied, dass auch Billigflieger eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Fluggästen haben. Wenn ein Flug witterungsbedingt ausfällt, muss die Airline ihren Passagieren Hilfeleistung anbieten, andernfalls haben die Fluggäste Anspruch auf Schadensersatz.
via TAZ
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