tag:blogger.com,1999:blog-20068634.post114000361819092768..comments2023-09-19T13:44:07.845+02:00Comments on DIE LUFTFAHRT: Bundesverfassungsgericht: Abschuss Unschuldiger ist verfassungswidrigUnknownnoreply@blogger.comBlogger5125tag:blogger.com,1999:blog-20068634.post-1140008938539085202006-02-15T14:08:00.000+01:002006-02-15T14:08:00.000+01:00In der Begründung des Urteils heisst es u.a.:"Alle...In der Begründung des Urteils heisst es u.a.:<BR/><BR/>"Allerdings ist verfassungsrechtlich insoweit ebenfalls nicht zu beanstanden, dass die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt auf ein Luftfahrzeug gemäß § 14 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 LuftSiG an einen Vorgang anknüpft, der von denen, die das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen einsetzen wollen, vorsätzlich herbeigeführt Frank Kerkauhttps://www.blogger.com/profile/17132874488643223547noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-20068634.post-1140008168299392032006-02-15T13:56:00.000+01:002006-02-15T13:56:00.000+01:00Hmm, seltsam. Ich hab nur die Presseerklärung des ...Hmm, seltsam. Ich hab nur die <A HREF="http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/bvg06-011" REL="nofollow">Presseerklärung des Verfassungsgerichtes</A> gelesen. Dort gehen die Richter im dritten Punkt auf den Abschuß unbemannter Flugzeuge ein. Sie schreiben aber als letzten Satz: "Gleichwohl hat die Regelung auch insoweit keinen Bestand, da es dem Bund schon an der Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-20068634.post-1140006924233877922006-02-15T13:35:00.000+01:002006-02-15T13:35:00.000+01:00Gemäss Report der Journalisten von N24 TV erlauben...Gemäss Report der Journalisten von N24 TV erlauben die Karlsruher Richter den Abschuss von Flugzeugen in denen sich nur Terroristen und keine unschuldigen Menschen befinden. Um ein Kleinflugzeug z.B. mit Waffengewalt zur Landung zu zwingen, reicht m.E. die Polizei aus. Das Gesetz wurde nach Meldung des Fernsehsenders mit o.g. Begründung gekippt.Frank Kerkauhttps://www.blogger.com/profile/17132874488643223547noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-20068634.post-1140005614201252582006-02-15T13:13:00.000+01:002006-02-15T13:13:00.000+01:00"Durch die Aufhebung des Luftsicherheitsgesetzes (..."Durch die Aufhebung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) entfällt ebenfalls die Gängelung von Privatpiloten und Mitarbeitern von Flughäfen im Rahmen der sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfung."<BR/><BR/>Das wäre wünschenswert, ergibt sich aber aus dem Urteil nicht. Danach wird lediglich §14 Abs. 3 LuftSiG für nichtig erklärt.<BR/><BR/>Ich bin kein Anwalt, aber ich gehe mal davon aus, dass Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-20068634.post-1140005533709797352006-02-15T13:12:00.000+01:002006-02-15T13:12:00.000+01:00Nein, die Karlsruher Richter erlauben auch nicht d...Nein, die Karlsruher Richter erlauben auch nicht den Abschuß eines unbemannten oder nur mit Tätern bemannten Flugzeuges, da der Bundestag keine Gesetzgebungskompetenz für den militärischen Einsatz der Bundeswehr im Innern gegen solche Flugzeuge hatte. Die Richter stellen nur fest, daß ein solcher Abschuß nicht gegen die Menschenwürde verstieße.Anonymousnoreply@blogger.com