Donnerstag, Juli 05, 2007

Tornado-Flüge: Wem untersteht die Luftwaffe?

Wie die Zeit herausfand, wusste Verteidigungsminister Jung nichts von einigen Tornado-Flügen rund um den G8-Gipfel. Zwei Einsätze der Luftwaffe mit je zwei Aufklärungs-Tornados waren genehmigt. Auf die anderen Flüge hatten sich Polizei und Luftwaffe unter strengster Geheimhaltung in Eigenregie verständigt. Jung habe zwar angewiesen:
"Das Nähere regeln die Behörden untereinander.",
das bezieht sich jedoch ganz klar auf die genehmigten Flüge. Wie man daraus einen Freibrief für einen Luftwaffeneinsatz mit mehr als Dutzend Kampfjets herleiten kann, ist mir rätselhaft. Zudem war der Flugauftrag auf das Fotografieren der Bodenbeschaffenheit eingeschränkt. Das Einschüchtern der Bevölkerung durch Über- und Tiefflüge teilweise sogar unterhalb der zulässigen Mindesthöhe war zu keinem Zeitpunkt der Auftrag. Dennoch haben Verteidigungs- und Innenminister die volle Verantwortung über ihre Truppenteile. Sie haben sicherzustellen, dass sich ihre Untergebenen an Gesetze, Befehle und Weisungen halten. Die Schuld auf mittlere und untere Dienstränge abzuwälzen, ist falsch.

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3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ein Satz aus meiner Offizierausbildung blieb und bleibt mir immer in Erinnerung:

Verantwortung ist nicht delegierbar

Frank Kerkau hat gesagt…

Eben. In einer Kommandostruktur erscheint mir das besonders wichtig. Man kann Aufgaben delegieren. Die Verantwortung für deren Erfüllung trägt der Führende und muss sie durch Schaffung von Rahmenbedingungen, Auswahl von befähigten Personen und seiner Unterstützung wahrnehmen.

Anonym hat gesagt…

Dies erinnert mich an die Tiefflüge von Militärjets bei der ILA in der Umgebung von Schönefeld. In der Genehmigung der Brandenburger Luftfahrtbehörde war die Mindestflughöhe im gesamten Luftkontrollraum SXF auf 150m abgesenkt. Angeblich sahen die Flugbetriebsanweisungen aber 450m über Siedlungen vor. Bei der ILA 2006 überflogen Tornados Schulen und Kitas in weniger als 200m Höhe. In der Antwort auf Beschwerden hierzu wurde auf die genehmigte Mindestflughöhe von 150m verwiesen. Jetzt erfuhr ich aus einem Schriftsatz der Rechtsanwälte des Veranstalters, dass die Brandenburger Luftfahrtbehörde zur ILA den Veranstaltungsleiter zugleich mit der Luftaufsicht beauftragt habe. Dies ist eindeutig rechtswidrig.
Eine Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten kann unter diesen Umständen kaum erwartet werden.